Wie kann man einen Anwalt in den USA finden? - Federal Lawyer
WSJ logo
Forbes logo
Fox News logo
CNN logo
Bloomberg logo
Los Angeles Times logo
Washington Post logo
The Epoch Times logo
Telemundo logo
New York Times
NY Post logo
NBC logo
Daily Beast logo
USA Today logo
Miami Herald logo
CNBC logo
Dallas News logo

Wie kann man einen Anwalt in den USA finden?

Dr. iur. Nick Oberheiden, J.D. (UCLA)

Attorney-at-Law (New York, Washington D.C.)

Kurzporträt der Kanzlei Oberheiden P.C.

Geführt vom deutschen Muttersprachler und US-amerikanischen Anwalt Nick Oberheiden (Rechtsausbildung u.a. in München, Heidelberg, Den Haag und Los Angeles) bietet die Kanzlei Oberheiden P.C. Unternehmen und Einzelmandanten ein Netzwerk aus hochqualifizierten Prozessanwälten mit Standorten in Washington D.C., New York, Dallas, Houston, Miami, Cleveland, Detroit, New Orleans, Orlando, Seattle und Portland. Wir beraten in den folgenden Situationen:

  • Verfahren amerikanischer Behörden gegen deutsche Unternehmen
  • Verteidigung deutscher Mandanten gegen Zivilklagen in den USA
  • Ermittlungen durch das FBI oder das U.S. Department of Justice
  • Strafverfahren gegen deutsche Bundesbürger oder Firmen
  • Internationales Familienrecht (in Ausnahmen)
  • Internationales Strafrecht

Einführung

Ein Zivil- oder gar ein Strafverfahren in den USA stellt deutsche Unternehmen und Privatpersonen vor ungewohnte Herausforderungen. Neben der englischen Fachsprache sind es insbesondere die harschen und ungewohnten Prozessregeln der USA, die Betroffene in Furcht versetzen. Scheinbar abstruse Schadensansprüche und horrende Gerichtsurteile verstärken die Bedenken. Auch die Kostenregeln wirken abschreckend. In der Tat kann selbst ein relativ kleiner Rechtsstreit schnell in eine existenzielle Kostenfalle münden— sofern man der Strategie des Gegners unterliegt. 

Erheblich stärker als in vielen anderen Ländern, kommt der Wahl des richtigen Anwaltes in den USA eine Fundamentalfunktion zu. In den USA ist der Anwalt, nicht der Richter, der eigentliche Herr des Verfahrens und als solcher Motor und Antriebskraft zahlreicher taktischer Manöver. 

Dieser kurze Beitrag bemüht sich, deutschen Mandanten die Suche nach einem geeigneten Anwalt in den USA durch konkrete Suchkriterien zu erleichtern. Bei Fragen steht die Kanzlei Oberheiden P.C. gerne zur Verfügung. Wir bieten diese Vorgespräche werktags und an Wochenenden sowohl kostenfrei als auch in deutscher Sprache an.

Vermeiden Sie einen Rechtsimport in die USA

Es mag müßig erscheinen zu betonen, dass der Anwalt eines US-Verfahrens in den USA selbst (und nicht in Deutschland) zu suchen ist. Trotzdem zeigt die Rechtspraxis, dass viele ausländische Mandanten (nicht nur deutsche Parteien) jedenfalls am Anfang eines Verfahrens geneigt sind, einen Rechtsanwalt aus ihrem Herkunftsland regelrecht zu importieren. Neben der natürlichen Vertrautheit wie der Sprache und vielleicht sogar früherer Zusammenarbeit und korrespondierender Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandanten lässt sich diese Tendenz möglicherweise damit erklären, dass viele deutsche Anwälte Englisch sprechen und vielleicht sogar kurzzeitig im anglo-amerikanischen Ausland studiert haben.

Nun hier ergibt sich das Problem. Ein Prozessverfahren in den USA ist zu komplex, um mit einem Kurzstudium an einer amerikanischen Universität den Praxistest zu bestehen. Amerikanisches Verfahrensrecht ist kein Laborbereich, in dem man ohne Folgeschäden experimentieren könnte. So wie ein deutsches Unternehmen, das etwa in Tansania oder in Tokio verklagt wird, schleunigst eine vor Ort ansässige Kanzlei aufsuchen wird, so sollte dies auch für die USA gelten. 

Berücksichtigen Sie den hohen Grad der Spezialisierung

In den 50 Bundesstaaten der USA praktizieren über 100.000 Anwälte. Der US-amerikanische Anwaltsmarkt zeichnet sich durch einen hohen Grad der Spezialisierung aus. Ganz allgemein lässt sich zwischen Klein-, Mittelgroßen- und sog. Großkanzleien unterscheiden. Je grösser die Kanzlei, desto höher die Wahrscheinlichkeit der Spezialisierung. Zum Vergleich: Eine Ein-Mann Kanzlei im ländlichen Nebraska mag möglicherweise ein weites Betätigungsfeld anbieten und sowohl als Prozessanwalt auftreten als auch Familienrecht, Strafrecht und Vertragsrechtsleistungen offerieren. Auf der anderen Seite stehen Kanzleien, insbesondere in den großen Metropolen der USA, die sich einen Ruf für ein bestimmtes Rechtsgebiet erarbeitet haben und gleichzeitig auch nur Rechtsberatung in diesen engen Rechtsbereichen anbieten. 

Gerade im Bereich des Prozessrechts gelten weitere Formen der Akzentuierung. Je nach Rechtsfall und Lokalität sollten deutsche Firmen in den USA ihre Suche dem speziellen Rechtsproblem anpassen. Ist eine deutsche Firma etwa Beklagte in Florida, so wäre es nicht einsichtig einen in Florida nicht zugelassenen Anwalt aus Kalifornien für jede Verhandlung einfliegen zu lassen. Von Ausnahmen abgesehen, muss ein amerikanischer Rechtsanwalt in dem Bundesstaat zugelassen sein, in welchem der Rechtsfall anhängig ist. Eine wichtige Ausnahme präsentieren Fälle, die amerikanischem Bundesrecht unterstehen. Da amerikanisches Bundesrecht und die korrespondierenden Zivil- und Strafprozessregeln einheitlich in allen 50 Bundesstaaten Anwendung finden, kann beispielsweise ein New Yorker Anwalt regelmäßig auch eine Bundesstreitigkeit in Texas oder Oklahoma etc. prozessieren (auch hier gibt es bestimmte Restriktionen, insbesondere in Kalifornien). Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass viele Kanzleien entweder Kläger oder Beklagte in Zivilverfahren vertreten und insofern streng trennen, wer als Mandant qualifiziert.

Nutzen Sie das Auswahlgespräch durch effiziente Fragestellungen

Selbst wenn man die bisherigen Kriterien bei der Suche berücksichtigt, bleiben möglicherweise noch Hunderte von Anwälten und Kanzleien übrig. Die Feinsondierung sollte dann über ein kostenfreies Informationsgespräch erfolgen. Damit dieses Gespräch mit dem potentiellen Anwalt nicht in ein „Verkaufsgespräch“ ausartet, in welchem ein gewiefter Anwalt dem Hilfe suchenden potentiellen Mandanten alle Gründe in der Welt aufzählt, warum gerade diese Kanzlei die Mandantenwünsche wird erfüllen können, sollte das Gespräch durch den Mandanten so vorbereitet werden, dass konkrete Fragen auch konkrete Antworten erfordern. 

Nehmen wir das Beispiel eines die USA tangierenden internationalen Scheidungsfalls. Hier allein nach einem amerikanischen Familienrechtsanwalt (family lawyer, divorce lawyer, child custody lawyer etc.) Ausschau zu halten wäre in etwa so ergiebig wie von einem Gebrauchtwagenhändler eine komplizierte Motorreparatur zu erwarten. Zwar kennt sich der Gebrauchtwagenhändler mit Autos aus, aber nicht in dem Umfang, dass man ihn für die komplizierte Reparaturarbeit kontaktieren würde. So auch hier. Natürlich prozessiert ein amerikanischer Familienrechtsanwalt tagtäglich Scheidungen; doch aus dieser Alltagsarbeit eine kompetente Vertretung in einem internationalen Scheidungsfall mit Auslandsbezügen, internationaler Zuständigkeit der Gerichte, Fremdsprachen etc. zu erwarten, könnte diese traditionelle Familienrechtskanzlei schlicht überfordern. Sie könnten folgende Fragen stellen:

  1. Wie viele internationale Rechtsstreitigkeiten haben Sie in den letzten drei Jahren verhandelt oder prozessiert?
  2. Aus den vergangenen 100 Scheidungsfällen mit internationalem Bezug, wie oft hat Ihr Mandant das alleinige Sorgerecht über die Kinder erhalten?
  3. Wenn ich ihre Kanzlei beauftrage, wer genau wird meinen Fall vertreten: Sie oder ein Junioranwalt?

Diese Art der Fragen ist allgemeineren Fragen („Wie viel Erfahrung besitzen Sie?“ „Sind sie ein guter Anwalt?“ „Glauben Sie, dass wir gewinnen können?“ etc.) vorzuziehen. 

Zur Veranschaulichung ein zweites Beispiel. Ein deutsches Unternehmen wird von einem amerikanischen Konkurrenten in Houston, Texas verklagt. Grob geschätzt befinden sich 5.000 potenzielle Anwälte in Houston, die sich subjektiv als qualifiziert und befähigt erachten, der deutschen Firma zu helfen. Es muss sondiert werden. Das deutsche Unternehmen in diesem Beispiel sollte im Raum Houston zunächst nach einer Kanzlei Ausschau halten, die Personen und juristische Personen nicht als Kläger, sondern als Beklagte vertritt (plaintiff litigation vis-a-vis litigation defense). Potentielle Interviewfragen könnten lauten:

  1. Vertritt Ihre Kanzlei Kläger und/oder Beklagte?
  2. Wie viele Fälle prozessieren Sie im Jahr im Bereich des Kartellrechts (Vertragsrechts, Handelsrechts, Urheberrechts etc.)?
  3. Handelt es sich bei Ihrer Kanzlei um eine „litigation“ Kanzlei oder um „trial attorneys.“
  4. Wie viele Trials (d.h. echte Geschworenenprozesse) haben Sie bislang geführt?
  5. Wie viele Trials haben Sie gewonnen?
  6. Wenn ich ihre Kanzlei beauftrage, unserem Unternehmen zu helfen, welcher Anwalt von Ihrer Kanzlei wird meinen Fall vertreten: Sie oder ein Junioranwalt? Etc.
  7. Was ist Ihr Stundensatz? 

Der wichtige Unterschied zwischen „Litigator“ und „Trial Lawyer

Im Bereich des Prozessrechts lässt sich die Spreu schnell vom Weizen trennen, wenn man die Fragen auf die Erfahrungen im Geschworenenprozess fokussiert. Das mag zunächst paradox erscheinen, werden weit über 90% aller Klagen (regional teils über 95%) gerade ohne einen echten Prozess durch Mediation und Vergleich beigelegt. Jedoch ist dies zu Beginn eines Falles selten vorherzusagen. Man muss also für ein „worst-case-Szenario“ (d.h. einen echten Gerichtsprozess) gewappnet sein. 

Bei dieser Überlegung wird die Unterscheidung zwischen „litigation lawyer“ und „trial lawyer“ wichtig. Obwohl es in den USA eine Unterscheidung zwischen solicitor und barrister, also zwischen Vorprozessanwalt und eigentlichem Prozessanwalt wie in England formal nicht existiert, kann man dem Gegner durchaus ein klares Signal mit der Wahl eines echten Gerichtsprozessanwaltes (trial lawyer) senden. Mit anderen Worten hat Ihr Anwalt den Ruf und die tatsächliche Erfahrung, echte Prozesse zu führen und zu gewinnen (Amerikaner nennen diese Art von Anwälten „trial attorneys“), dann kann dies durchaus zur Einsicht führen, es gegen diesen Anwalt oder diese Kanzlei möglichst nicht auf einen Prozess ankommen zu lassen, sondern schnell einen Vergleich zu erzielen, um nicht möglicherweise alles aufs Spiel zu setzen und am Ende mit leeren Händen und als das nächste „Opfer“ dazustehen.

Über den Autor

Dr. Nick Oberheiden ist Inhaber einer überwiegend aus ehemaligen Bundesstaatsanwälten zusammengesetzten internationalen Prozessrechtskanzlei in den USA. Mit Anwälten in New York, Washington D.C., Orlando, Dallas, Houston, Cleveland, Detroit, New Orleans, Portland, Miami und anderen Städten ist die von Dr. Oberheiden geführte Kanzlei (Oberheiden P.C.) in der Lage, deutsche Unternehmen und deutsche Einzelmandanten kompetent und lokal in allen Fragen des Zivil- und Strafverfahrens sowie im Bereich des internationalen Unternehmens- und Familienrechts zu vertreten.

  • Oberheiden PC ist eine „Trial Attorney“ Kanzlei
  • Zusammengesetz aus zahlreichen ehemaligen Staatsanwälten des US-Justizministeriums
  • John Sellers, ehemaliger Senior Trial Attorney, Department of Justice
  • Aaron Wiley, ehemaliger Staatsanwalt, Department of Justice (Strafrecht)
  • Eine Vielzahl ehemaliger Spezialagenten des Federal Bureau of Investigation (FBI)
  • Anwälte in allen Regionen der USA
  • Keine Junioranwälte, ausschließlich Partneranwälte

Why Clients Trust Oberheiden P.C.

  • 2,000+ Cases Won
  • Available Nights & Weekends
  • Experienced Trial Attorneys
  • Former Department of Justice Trial Attorney
  • Former Federal Prosecutors, U.S. Attorney’s Office
  • Former Agents from FBI, OIG, DEA
  • Serving Clients Nationwide
Email Us 888-680-1745