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Wie kann man sich auf US-amerikanische Depositionen vorbereiten?

Dr. iur. Nick Oberheiden, J.D. (UCLA)

Attorney-at-Law (New York, Washington D.C.)

Über den Autor

Dr. Nick Oberheiden ist Inhaber einer überwiegend aus ehemaligen Bundesstaatsanwälten zusammengesetzten Wirtschafts- und Prozessrechtskanzlei in den USA. Dr. Oberheiden und sein Team vertreten amerikanische und internationale Mandanten in Zivil- und Strafrechtsfällen. Dazu zählen:

  • Fragen der internationalen Zuständigkeit
  • Effektiver Rechtsschutz deutscher Unternehmen in den USA
  • Internationales Familien- und Erbrecht
  • Zivilstreitigkeiten innerhalb der USA
  • Verteidigung gegen US-Strafverfolgungsbehörden (u.a. FBI, Justice Department)

Unsere mehrsprachige Kanzlei bietet Mandanten kompetente Anwälte in allen Regionen der USA an, u.a. in Washington D.C., New York, Miami, Orlando, Dallas, Houston, New Orleans und Portland. Bei Fragen steht unsere Kanzlei Oberheiden P.C. gerne zur Verfügung. Wir bieten Vorgespräche sowohl kostenfrei als auch in deutscher Sprache an—und zwar sieben Tage die Woche.

Einführung

Das Herzstück des US-amerikanischen Prozessrechts ist die sog. Discovery. Sowohl in Straf- als auch in Zivilverfahren werden weit über 90% aller gerichtsanhängigen Fälle (Klagen und strafrechtliche Anklagen) unmittelbar bedingt durch die Ergebnisse der Discovery durch zivilrechtlichen Vergleich oder strafrechtliches „plea“ ohne eigentlichen Gerichtsprozess beigelegt. Depositionen stellen dabei das eigentliche prozessuale Kernmerkmal der Tatsachenerforschung im Zivilverfahren dar, denn, im Gegensatz etwa zum Austausch von Schriftsätzen, bedarf die Vorbereitung und Durchführung einer Deposition die enge Involvierung der Parteien. Dieser Beitrag warnt vor einer vielfach bemerkbaren fatalen Unterschätzung dieser eidesstaatlichen Zeugenbefragungen und porträtiert einige Möglichkeiten, sich als mit der Praxis des amerikanischen Systems grundsätzlich Unvertrauter auf eine Deposition vorzubereiten.

US-Anwälte dominieren das Verfahren

Ein Verständnis der Depositionen und der Discovery beginnt mit einem Hinweis auf einen strukturellen Unterschied zwischen deutscher ZPO und US-amerikanischen Prozessregeln. Spätestens seit 1937 ist auch die amerikanische Bundeszivilprozessordnung (Federal Rules of Civil Procedure) nahezu gänzlich auf die Parteien ausgerichtet. In dieser Ordnung ist dem Richter lediglich die Rolle des Schiedsrichters zugeteilt. Besonders augenscheinlich wird dieses System bei der Planung und Durchführung von Depositionen. Ausländische Mandanten sind stets überrascht zu hören, dass es amerikanischen Anwälten erlaubt ist, Parteien als auch Nichtparteien unter Eid und ohne Beteiligung eines Richters bis zu acht Stunden pro Tag zu befragen. In der Tat besitzen Rechtsanwälte in den USA eine Fülle von Vollmachten, die ihnen sowohl vom Staatenrecht als auch vom amerikanischen Bundesrecht als Dirigenten des Verfahrens übertragen sind. Neben der Autorität, Parteien und Nichtparteien unter Strafandrohung mittels einer sog. subpoena vorzuladen, gehört auch die Abnahme von Depositionen ohne Richterbeteiligung als ein unstrittiges, routinemäßig praktiziertes Instrument der Wahrheitsfindung. Gerade weil die Verfahrensführung in den Händen der Anwälte liegt, sollte die Wahl des Anwaltes sorgfältig und zielgerichtet erfolgen. Der neutrale Richter wird Fehler oder Unerfahrenheit eines Anwaltes zum Nachteil einer Partei nicht korrigieren.

Depositionen erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant

In den USA hört man häufig, dass man Depositionen selten „gewinnen“ aber durchaus einfach „verlieren“ kann. Was damit gemeint ist, ist das eine unkonzentrierte oder fehlende Vorbereitung vom fragenden gegnerischen Anwalt so ausgenutzt werden kann, dass Widersprüche und vermeintliche Falschaussagen entstehen. Selbst unabsichtliche Falschaussagen (absichtliche Falschaussagen sind strafbar) können angesichts des breiten Konzepts der Glaubwürdigkeit (credibility) zu irreparablen Schäden führen. In diesem Punkt ist das amerikanische Prozessrecht unerbittlich. 

Je nach Lage des Falles sind mindestens 20 Stunden spezifischer Vorbereitung für eine Deposition einzuplanen. Diese Vorbereitung umfasst nicht nur eine gründliche Analyse aller fallrelevanten schriftlichen Dokumente (etwaige Verträge, Email Kommunikation, Finanzdokumente etc.), sondern auch eine möglichst detailgetreue Probebefragung des Mandanten, bei dem der eigene Anwalt die Rolle des Gegners übernimmt. Es sind gerade diese Art von Generalproben, die dem mit Depositionen unvertrauten Mandanten schnell ein Gespür für die Wirklichkeit der bohrenden Fragen verleihen. Dazu gehört auch eine Sensibilisierung für etwaige Fallen und die Sensibilisierung für eine präzise Wortwahl. Ein einfaches Beispiel zur Illustration:

Frage: Stehen Sie heute unter irgendwelchen Drogen, die Ihre Fähigkeit an dieser Deposition teilzunehmen, beeinträchtigen könnte?

Antwort: Ich nehme nie Drogen.

Frage: Haben Sie in Ihrer Zeit als Schüler oder Student einmal Marihuana probiert?

Antwort: Ja.

Frage: Sie haben doch gerade noch ausgeschlossen, jemals Drogen genommen zu haben. Ist es Ihre eidesstaatliche Erklärung, dass Marihuana keine Droge ist?

Antwort: Natürlich nicht.

Frage: Bevor wir hier weiter machen, sollten Sie sich vielleicht einmal bewusst werden, dass Sie unter Eid stehen…

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Einwirkungspotential eines betreuenden Anwaltes in einer Zeugenbefragung im Rahmen der Deposition äußerst begrenzt ist. Keineswegs, wie in einem gewissen Rahmen beim Kreuzverhör im Gerichtssaal möglich, ist es gestattet, durch Einsprüche (objections) die Beantwortung einer legitimen (wenn auch harschen und intrusiven) Frage zu torpedieren oder unmöglich zu machen. Sofern eine Frage im weitesten Sinne als relevant gilt, muss sie beantwortet werden. Die Prozessregeln übertragen die Determinierung dieser Relevanz dem fragenden Anwalt, nicht dem Empfinden des Befragten oder seines Anwaltes. Von der Ausnahme einer strafrechtlichen Selbstbezichtigung abgesehen, ist der Befragte in der Deposition wesentlich auf sich allein gestellt. Das macht die Vorbereitung so wichtig.

Man muss auf ein Kreuzverhör vorbereitet sein

Fragestil vieler Depositionen ist dem amerikanischen Kreuzverhör insofern nachgebildet, als dass der Zeuge der Frage nicht entweichen kann. Zentrale Fragen sind auf ein Ja/Nein als Antwort auslegt und ein „Lassen Sie mich einmal erklären“ würde umgehend als „non-responsive“ zurückgewiesen, mit der Folge, dass dieselbe Frage erneut gestellt wird. Ein Beispiel:

Frage: Haben Sie diesen Vertrag gelesen bevor Sie ihn unterschrieben haben?

Antwort: Nun, es ist meine Gewohnheit zu lesen, was ich unterschreibe.

Frage: Bitte beantworten Sie meine Frage: Haben Sie diesen Vertrag gelesen bevor Sie ihn unterschrieben haben?

Antwort: Ich kann mich nicht erinnern.

Frage: Nun, Sie haben vor einer Minute hier unter Eid gesagt, ich zitiere: „Es ist meine Gewohnheit zu lesen, was ich unterschreibe.“ Haben Sie das gesagt, ja oder nein.

Antwort: Ja, ich glaube schon.

Frage: Stellen Sie das Protokoll etwa in Frage?

Antwort: Nein.

Frage: Gut, noch einmal meine Frage: Haben Sie diesen Vertrag gelesen und danach unterschrieben?

Antwort: Ja.

Man muss auf unerwartete Fragen vorbereitet sein

So wie sich der Befragte mit seinem Anwaltsteam auf die Deposition vorbereitet, so geht natürlich auch der Anwalt, der in der Deposition die Fragen stellt, akribisch vor, mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu torpedieren. In Zeiten scheinbar nie erlöschender Internetarchive und Internetspuren muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsdelikte, eine etwaige Scheidung, Vorstrafen, Involvierung in andere Klagen und andere potenzielle Angriffspunkte sorgsam und genüsslich thematisiert werden—mit dem Ziel der Diskreditierung.

Ihre Ansprechpartner für eine kostenlose Besprechung sind:

Damit man nicht hilferingend in einer Deposition sitzt und sich schlimmer als bei der letzten Examensprüfung fühlt, können deutschsprachige Mandanten unsere Kanzlei kostenlos mit ihrem Fall vertraut machen, um so von der reichhaltigen Erfahrung unserer Anwälte zu profitieren. 

  • Dr. Nick Oberheiden, Kanzleigründer. Siehe oben.
  • John Sellers war bis vor Kurzem Senior Trial Attorney beim U.S. Department of Justice mit besonderem Schwerpunkt im Bereich nationaler und internationaler Wirtschaftsdelikte.
  • Elizabeth Stepp hat an der Yale Law School ihre Rechtsausbildung abgeschlossen und für zahlreiche amerikanische Großkanzleien gearbeitet. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Zivilverfahrensrecht insbesondere im Wirtschafts- und Kartellrecht sowie im Arbeits-und Handelsrecht.

Oberheiden P.C. ist ein Netzwerk von hochqualifizierten Prozessanwälten, die, unterstützt durch hochrangige ehemalige FBI Agenten Unternehmen und Einzelpersonen in Zivil- und Strafverfahren landesweit vertreten. Zu den Standorten zählen u.a. Washington D.C., New York, Dallas, Houston, Miami, Cleveland, Detroit, New Orleans, Orlando, Seattle und Portland.

Why Clients Trust Oberheiden P.C.

  • 2,000+ Cases Won
  • Available Nights & Weekends
  • Experienced Trial Attorneys
  • Former Department of Justice Trial Attorney
  • Former Federal Prosecutors, U.S. Attorney’s Office
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